Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 29. Oktober 2024 um 15:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 26, Sitzungssaal, Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 108.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 108.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 29.10.2024, 15:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 3 K 50/21
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 04.05.23
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Grundstück
- Grundstücksfläche
- 1539 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück.
Das Grundstück ist im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen und verfügt, gemeinsam mit einem ebenfalls unbebauten, aber nicht zum Bewertungsumfang gehörenden Nachbargrundstück, über Wiesenfläche und mehrere große Walnussbäume. Topografie: an der Straße kurz leicht abfallend, dann relativ eben mit leichter Neigung nach Osten
Eine Erschließung ist möglich, es sind jedoch noch keine Anschlüsse vorhanden. Ein Teil der Erschließungskosten ist nach Angabe der Stadtverwaltung abgerechnet. Auskunft über Bebaubarkeit bzw. deren Ausmaß und noch anfallende Erschließungskosten kann nur über eine explizite Bauvoranfrage erhalten werden.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Laufenburg (ca. 9.200 Einwohner) im ca. 0,5 km östlich gelegenen Ortsteil Luttingen (ca. 1.100 Einwohner).
Einkaufsmöglichkeiten, Filialen von Post und Banken, Grund- und Hauptschule, Realschule und ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot sind im Hauptort Laufenburg vorhanden. Anschluss an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs besteht (Bushaltestelle ca. 150 m). Der Ortsteil ist geprägt durch überwiegend Wohnbebauung, sowie Einzelhandels-, Gastronomie- und mittelständische Gewerbebetriebe, östlich grenzt der Lagerplatz eines Baugeschäfts an.
Es liegt direkt an der Hauptdurchgangsstraße B 34. Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist ein Teil des Grundstücks als Innenbereich nach § 34 BauGB und damit mutmaßlich als Baulücke anzusehen. Der andere Teil ist dem Außenbereich zuzuordnen. Flächenangaben über die Teilbereiche konnten nicht mitgeteilt werden.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Ansprechpartner:
Volksbank Rhein-Wehra eG
Herr Grieshaber
Tel.: 07761/ 5695-126
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