Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 19. Januar 2027 um 13:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Sitzungssaal 26, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 59.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 59.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 19.01.2027, 13:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 28/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 16.12.25
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 48.42 m²
- Grundstücksfläche
- 823 m²
- Objektzustand
- sanierungsbedürftig
- Baujahr
- 1920
- Verfügbarkeit
- unbewohnt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 16.12.2025 durch den Sachverständigen ausschließlich von außen besichtigt. Das Objekt wurde daher nach Außenbesichtigung, Aktenlage, eigenem überschlägigem Außenaufmaß und vorhandenen Unterlagen bewertet.
Gebäude
Das Einfamilienhaus ist als Grenzbebauung in massiver Bauweise errichtet und westlich an das Nachbargebäude angebaut. Das Grundalter wird mit ca. 1920 angegeben; für die Wertermittlung wurde ein fiktives Baujahr von ca. 1955 zugrunde gelegt. Das Gebäude steht in Hanglage und erscheint dadurch an der Südseite zweigeschossig, an der Nordseite eingeschossig. Es verfügt über ein in den Hang eingebautes Untergeschoss und ein Dachgeschoss mit Wohnräumen. Die Wohnfläche beträgt ca. 48,42 m², hinzu kommt eine wohnlich genutzte Nutzfläche im Untergeschoss von ca. 51,80 m².
Der Grundriss konnte nur anhand des Außenaufmaßes und der Flächenansätze nachvollzogen werden. Im Dachgeschoss ergibt sich eine kleine Wohneinheit; das Untergeschoss wird ebenfalls wohnlich genutzt. Die Raumstruktur ist aufgrund fehlender Innenbesichtigung nur eingeschränkt belegbar. Der Sachverständige weist darauf hin, dass sich Räumlichkeiten teilweise schiefwinklig darstellen können. Durch die Hanglage und die Freistellung zur Ostseite ist grundsätzlich von einer ordentlichen Belichtung und Besonnung auszugehen.
Konstruktiv bestehen Fundamente aus Beton und Bruchstein, eine Stahlbetonbodenplatte, Kelleraußenwände aus Stahlbeton und Bruchstein, sonstige Außenwände aus Mauerwerk, Bruchstein und Holz sowie Innenwände aus Mauerwerk und Holz. Der bauliche Zustand ist sehr einfach, sanierungsbedürftig und insgesamt vernachlässigt. Das Gebäude ist seit längerer Zeit unbewohnt, mit deutlichen Gebrauchsspuren und umfassendem Renovierungs- und Modernisierungsbedarf. Eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von nur 10 Jahren wurde angesetzt.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Gebäude unbewohnt.
Lage
Das Objekt liegt in Klettgau, Ortsteil Weisweil, mit 7.649 Einwohnern in der Gemeinde Klettgau bzw. 174.391 Einwohnern im Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg.
Die Mikrolage ist dörflich und überwiegend durch Wohnbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gärten geprägt; am Ortsrand bestehen teils landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Objekt liegt an einer örtlichen Straße in ruhiger Wohnlage. Beeinträchtigungen ergeben sich vor allem aus der ausgeprägten Hanglage und dem verwilderten Grundstückszustand; gewerbliche Nutzungen sind im Umfeld nur vereinzelt vorhanden.
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, ärztliche Versorgung und weitere Einrichtungen der Grundversorgung befinden sich überwiegend im Hauptort Erzingen oder in benachbarten Gemeinden. Eine Busanbindung besteht im Ortsteil; der nächste Bahnanschluss befindet sich in Erzingen an der Hochrheinbahn. Über das örtliche Straßennetz besteht Anschluss an die B 34.
Das Grundstück ist 823 m² groß und weist eine ausgeprägte Hanglage mit deutlichem Gefälle von Norden nach Süden auf. Es ist im westlichen Bereich mit dem Wohnhaus bebaut; die Ostseite verbleibt als Freifläche. Die Vorflächen sind teilweise mit Betonpflaster befestigt. Das Grundstück ist stark mit Sträuchern, Hecken und Büschen bewachsen und befindet sich in verwildertem Zustand. Planungsrechtlich besteht kein Bebauungsplan; die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB, wobei ein östlicher Teilbereich dem Außenbereich zugeordnet ist.
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