Amtsgericht Heidenheim
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Wohnhaus mit Doppelgarage
Zwangsversteigerung in
89567 Sontheim an der Brenz
WerkhalIe/Lagerhalle/Bürogebäude
Zwangsversteigerung in
89522 Heidenheim an der Brenz
Wichtige Hinweise
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
- Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto
Landesoberkasse Baden-Württemberg - Außenstelle Metzingen -
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05
BIC: SOLADEST600
oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.