Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 3. November 2026 um 12:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Mosbach, Sitzungssaal 1, Lohrtalweg 2, 74821 Mosbach öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: bebaut mit einem Scheunengebäude, Bj. ca. 1898, Nfl. ca. 69 m² EG und ca. 78 m² DG - Verkehrswert: 43.000,00 €
Lfd. Nr. 2: unbebautes Grundstück, als Wiese genutzt - Verkehrswert: 3.200,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

weitere Verkehrswerte gelten
Verkehrswert
43.000,00 € u.w.
Versteigerungstermin
03.11.2026, 12:00 Uhr
Aktenzeichen
2 K 66/25
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
16.06.26
Besichtigungsart
Teilbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten 56 Seiten 2 MB

Objektdaten

Objekttyp
Landwirtschaftliches Objekt
Nutzfläche
147.13 m²
Grundstücksfläche
431 m²
Objektzustand
guter Zustand
Baujahr
1898
Verfügbarkeit
leerstehend

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Scheunengebäude (Flurstück 73/1). Des Weiteren gelangt ein Wiesengrundstück zur Versteigerung.

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 16.06.2026 örtlich besichtigt. Das Scheunengebäude konnte nur teilweise in Augenschein genommen werden, da der obere Scheunenteil nicht zugänglich war und die Außenbesichtigung wegen starken Bewuchses nur eingeschränkt möglich war; die Bewertung beruht daher teilweise auf Unterlagen, Bauakten, Grundbuchangaben und den im zugänglichen Bereich getroffenen Feststellungen.

Gebäude

Bei dem Hauptobjekt handelt es sich um eine massive Scheune mit einem anhand von Vermessungsunterlagen und einer am Stallzugang erkennbaren Jahreszahl auf etwa 1898 datierten Baujahr. Das Gebäude ist nicht unterkellert und verfügt über ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss mit insgesamt ca. 147,13 m² Nutzfläche, davon ca. 69,43 m² im Erdgeschoss und ca. 77,70 m² im Dachgeschoss.

Im Erdgeschoss sind Scheunen-, Stall- und Lagerflächen vorhanden; das Dachgeschoss dient als Lagerfläche. Die Konstruktion wird als massiv beschrieben, die Außenansicht zeigt Bruchstein- und Fachwerkbestandteile. Das Gebäude weist ein Satteldach auf. Ein südöstlich gelegenes Wohnhaus auf dem Grundstück wurde bereits 1981 abgebrochen; erhalten blieb allein das Scheunengebäude.

Die Grundrissgestaltung ist rein nutzungsorientiert und entspricht einer landwirtschaftlichen Nebengebäudestruktur mit getrennten Funktionsbereichen für Stall, Scheune und Lager. Belichtung und Besonnung sind wegen der Nutzung als Wirtschaftsgebäude von untergeordneter Bedeutung; vorhanden sind Metallfenster mit Einfachverglasung. Vom Scheunenbereich besteht ein Zugang zu einem Lagerraum, der obere Teil war jedoch nicht einsehbar.

Der bauliche Zustand wurde im Gutachten insgesamt als gut erhalten beurteilt. Gleichwohl wurden keine wesentlichen Modernisierungen festgestellt; für die Wertermittlung wurde eine Restnutzungsdauer von 7 Jahren angesetzt. Denkmalschutz besteht nicht. Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Gebäude ungenutzt und leerstehend.

weitere Gebäude

Nordwestlich wurde ein kleiner Anbau aus Brettern errichtet. Weitere wertrelevante Nebengebäude sind nicht beschrieben.

Grundstück

Zum Scheunengrundstück gehört eine 431 m² große, unregelmäßig geschnittene Fläche in Hanglage von Nordwesten nach Südosten mit einer Straßenfront von ca. 13,00 m. Die Zuwegung zum Scheunenzugang erfolgt von Südosten; die Zufahrt zur zurückliegenden Scheune ist mit Pflastersteinen befestigt. Vor dem Stall ist ein Bereich mit einem Weidepanel aus Stahlrohren eingezäunt, im Übrigen ist das Grundstück verwildert und mit Bäumen, Büschen sowie Rasen bewachsen.

Daneben wird ein weiteres Flurstück mit 70 m² versteigert. Dieses ist unbebaut, langgestreckt und annähernd rechteckig geschnitten, ebenfalls von Nordwesten nach Südosten geneigt und mit einer Straßenfront von ca. 4,00 m. Es hat direkten Zugang von der Straße und wird als Wiese genutzt.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Scheunengebäude ungenutzt und leerstehend; die Landwirtschaftsfläche wurde als Wiese genutzt und augenscheinlich nicht bewirtschaftet.

Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Das Objekt liegt in Obrigheim, Ortsteil Mörtelstein, mit rund 5.393 Einwohnern in der Gesamtgemeinde (Stand 31.12.2019), im Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg.

Die Mikrolage ist vorwiegend von Wohn- und Scheunengebäuden geprägt und wurde im Gutachten als mittel bis gut beurteilt. Das Objekt liegt an der Talstraße bzw. direkt an der K 3940; die Straße ist in beide Richtungen befahrbar, voll ausgebaut, asphaltiert, mit zweiseitigen Gehwegen und einseitiger Straßenbeleuchtung. Erhöhte Geräuschbelastungen durch Straßenverkehr wurden beim Ortstermin nicht wahrgenommen.

Die Bushaltestelle „Mörtelstein, Mitte“ befindet sich in etwa zwei Gehminuten Entfernung. Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte sind in Obrigheim vorhanden. Kindertagesstätten sowie eine Gemeinschaftsschule und eine Realschule befinden sich ebenfalls in Obrigheim.

Das Scheunengrundstück ist unregelmäßig geschnitten und fällt von Nordwesten nach Südosten ab; die separate Wiesenfläche ist langgestreckt, annähernd rechteckig und ebenfalls hanglagig. Die Grundstücke verfügen jeweils über direkten Zugang von der Straße. Das bebaute Flurstück ist verwildert und teilweise stark eingewachsen; befestigt ist die Zufahrt zur Scheune. Planungsrechtlich liegt kein Bebauungsplan vor, sodass bei genehmigungspflichtigen Vorhaben § 34 BauGB maßgeblich ist.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Ansprechpartner oder Gläubiger/​-vertreter

Rechtsanwalt Volkwein, Echterdinger Str. 39, 70599 Stuttgart, GZ.: 172/25, Tel. 0711 / 25250569

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