Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 05. Dezember 2024 um 08:30 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 213, Sitzungssaal, im Amtsgericht Albstadt, Gartenstraße 17, 72458 Albstadt, öffentlich versteigert werden:
Einfamilienhaus
Verkehrswert: 155.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 155.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 05.12.2024, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 9 K 14/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 17.01.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 120 m²
- Anzahl Zimmer
- 5
- Grundstücksfläche
- 527 m²
- Objektzustand
- renovierungsbedürftig
- Baujahr
- 1957
- Verfügbarkeit
- eigen genutzt
- Anzahl Etagen
- 1
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus und ein Garagenstellplatz.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das unterkellerte, 1-geschossige Gebäude wurde ca. 1957 freistehend errichtet, es verfügt über einen Anbau von ca. 1968. Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfolgten ebenfalls ca. 1968. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Es besteht ein erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Die Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von ca. 120 m² teilen sich auf in:
Untergeschoss: Flur, 3 Schlafzimmer, Vorratskeller, Kohlenkeller, WC, Heizraum; Anbau: Bad, Öltanklager.
Erdgeschoss: Windfang, Garderobe, Flur, WC, Küche, Wohnzimmer, Esszimmer; Balkon; Terrasse überdacht.
Dachgeschoss: Bühnenraum.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt eigen genutzt.
Nebengebäude:
Garage (Einzelgarage, massiv, Kipptor aus Holz).
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Albstadt, Stadtteil Tailfingen.
Das Grundstück hat eine starke Hanglage, von der Straße aus ansteigend. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 1 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Ärzte liegen ca. 1 km entfernt, öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) sind in unmittelbarer Nähe.
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