Zwangsversteigerung Eigentumswohnung mit Kellerraum und Reihengarage
Erlenkamp 15C, 38518 Gifhorn
- Verkehrswert
- 221.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.10.2025 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 32/23
- Verkehrswert
- 221.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.10.2025 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 32/23
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 2. Oktober 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Gifhorn, Sitzungssaal 120, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 221 .000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 221.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.10.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 32/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 26.04.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
- Wohnfläche
- 98.3 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- baujahresgemäß
- Baujahr
- 1978
- Verfügbarkeit
- bewohnt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um einen 1/6-Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung R 4, Nr. R 4 des Aufteilungsplanes, mit Kellerraum und Reihengarage.
Besichtigung
Das Objekt wurde ausschließlich von außen besichtigt. Die Bewertung beruht auf dem äußeren Eindruck sowie der (Bau-)Aktenlage; eine Innenbesichtigung der Wohnung Nr. R 4 fand nicht statt.
Wohnung
Die Wohnung Nr. R 4 erstreckt sich als Maisonette über etwa 98,3 m² Wohnfläche mit zusätzlichem Kellerraum und ist einer eigenen Garage zugeordnet. Im Erdgeschoss befinden sich Windfang, WC, Flur ("Vorplatz"), eine offene Küchen- und Esszone, der Wohnbereich und eine überdachte Terrasse. Im Obergeschoss liegen ein Kinderzimmer, ein Bad, ein Schlafraum ("Allraum") sowie eine Loggia. Der Grundriss ist individuell gestaltet. Die Wohnung verfügt laut Unterlagen über Kunststofffenster mit Dreifachverglasung und Rollläden (ein Außenrollladen an der Loggia). Die Belichtung und Besonnung wird als befriedigend bis schlecht beurteilt. Da keine Innenbesichtigung erfolgte, wird vom Gutachter ein guter Ausstattungsstandard unterstellt. Sanitärausstattung im Bad und WC wurden anhand der Unterlagen angenommen. Der zum Sondereigentum gehörende Kellerraum umfasst ca. 16 m².
Die zugehörige Reihengarage befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück; sie wurde nicht modernisiert.
Gebäude
Das Gebäude wurde 1977/78 in massiver Bauweise mit zwei Vollgeschossen und teilunterkellert errichtet. Es handelt sich um ein freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt sechs Eigentumswohnungen, das 2017 modernisiert wurde (neue Haustür, Fenster, Heizung, Bad, wahrscheinlich Oberflächen). Die Außenfassade kombiniert verputzte, gestrichene Flächen mit Blech-, Schieferplatten- und Holzverkleidung. Massive Betondecken und KSS-Mauerwerk (24 cm) mit Blechplattenverkleidung bilden die Konstruktion. Die Heizungsanlage (Gas-Zentralheizung) sowie die Wasser- und Elektroleitungen entsprechen nach Einschätzung der (Bau-)Akten dem Stand der letzten Sanierung.
Das Grundstück ist rechteckig bis leicht unregelmäßig zugeschnitten und hat eine Fläche von 1.548 m², die anteilig auf alle Einheiten verteilt ist.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohnung eigengenutzt und von der (Mit-)Eigentümerin bewohnt.
Ausstattung
Sonstiges
Lage
Gifhorn, ca. 42.500 Einwohner, Landkreis Gifhorn, Niedersachsen.
Die Immobilie befindet sich in einer südwestlichen Stadtlage, etwa 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Sie liegt an einer innerörtlichen Anliegerstraße mit überwiegend Wohnbebauung (offene Bauweise), teilweise auch gewerblich genutzt. Die Straße ist voll ausgebaut, Gehweg einseitig vorhanden. Es bestehen keine baurechtlichen, altlastenverdächtigen oder naturschutzrechtlichen Einschränkungen. Die Nachbarschaft ist von ähnlicher Wohnstruktur geprägt. Die Mikrolage wird als mittlere bis sehr gute Wohnlage beschrieben; es bestehen geringe ortsübliche Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr.
In fußläufiger Entfernung befinden sich Geschäfte für den täglichen Bedarf, Kindergarten und alle Schulformen sowie Ärzte und Fachärzte. Das Stadtzentrum bietet umfassende Nahversorgung. Bushaltestelle in fußläufiger Entfernung, Bahnanschluss im Stadtgebiet.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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