Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 30. Oktober 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Baden-Baden, Sitzungssaal 022, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1 - 4-Zimmerwohnung Nr. 1 - Verkehrswert: 309.000,00 €
Lfd. Nr. 2 - 3-Zimmerwohnung Nr. 2 - Verkehrswert: 173.000,00 €
Lfd. Nr. 3 - 2-Zimmerwohnung Nr. 3 - Verkehrswert: 34.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 30.10.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 12 K 21/24
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 10.10.24
- Besichtigungsart
- Teilbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Baujahr
- 1982
- Verfügbarkeit
- teils leerstehend, teils eigengenutzt, teils nicht nutzbar
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um die 4-Zimmerwohnung Nr. 1 im EG mit Garage Nr. 1 sowie den im Änderungsplan I mit Nr. 1 bezeichneten Kellerraum im Untergeschoss nebst Sondernutzungsrecht an der im Änderungsplan I mit Nr. 1 bezeichneten Terrasse, die 3-Zimmerwohnung Nr. 2 im DG nebst Garage Nr. 2 sowie den im Änderungsplan I mit Nr. 2 bezeichneten Kellerräumen im Untergeschoss und die 2-Zimmerwohnung Nr. 3 im UG sowie den im Änderungsplan II mit Nr. 3 bezeichneten Kellerraum im Untergeschoss.
Im Einzelnen gelangen folgende Einheiten zur Versteigerung:
Sondereigentum Nr. 1:
Es handelt sich um eine Vierzimmerwohnung im Erdgeschoss. Sie umfasst eine Diele, Wohn-/Esszimmer, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmer, Küche, Hauswirtschaftsraum, Bad, WC und eine überdachte Terrasse (Sondernutzungsrecht). Im Kellergeschoss ist ein Abstellraum vorhanden. Zudem ist das Sondereigentum an einem Garagenplatz in der Doppelgarage zugeordnet.
Sondereigentum Nr. 2:
Es handelt sich um eine Dreizimmerwohnung im Dachgeschoss. Sie umfasst eine Diele (zur Küche hin offen), Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad und zwei Balkone (Westgiebel + südliche Hausseite). Der Balkon an der südlichen Hausseite (Schlafzimmer) wurde nachträglich angebaut. Im Kniestockbereich befindet sich ein Speicherraum. Im Kellergeschoss sind zwei Abstellräume vorhanden. Zudem ist das Sondereigentum an einem Garagenplatz in der Doppelgarage zugeordnet.
Sondereigentum Nr. 3:
Es handelt sich um eine Zweizimmerwohnung im Kellergeschoss, die Einliegerwohnung des Zweifamilienhauses. Sie umfasst einen Flur, Wohnküche, Schlafzimmer und ein Duschbad. Zudem ist im Kellergeschoss ein Abstellraum vorhanden. Die in der Wohnküche und im Schlafzimmer vorhandenen Fenster entsprechen nicht den Anforderungen für Fenster von Aufenthaltsräumen lt. § 34, Abs. 3 der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Demnach muss die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster mindestens 1,3 m unter der Decke liegen. Im vorliegenden Fall sind es ca. 0,85 m. Zudem wird die notwendige lichte Raumhöhe von 2,3 m für Aufenthaltsräume nicht erreicht.
Gebäude
Die Gesamtbebauung umfasst ein Zweifamilienhaus sowie eine daran angebaute Doppelgarage. Das freistehende Wohnhaus wurde ca. 1982 in Massivbauweise errichtet. Es ist eingeschossig, unterkellert und hat ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss (Satteldach mit Wiederkehr). Das Wohngebäude befindet sich baujahrbezogen in einem überwiegend durchschnittlichen Bauunterhaltungszustand, Reparaturstau liegt vor.
Die Doppelgarage wurde ebenfalls ca. 1982 in Massivbauweise erstellt und an der östlichen Giebelseite angebaut. Sie ist eingeschossig, nicht unterkellert und hat ein Flachdach.
Ausstattung
Satteldach mit Ziegeldeckung, ausgebaut zu Wohnzwecken
Ölzentralheizung (ca. 2000)
Fußbodenheizung in allen Einheiten
Kaminofen im EG (beschädigt)
Warmwasserversorgung über Heizungsanlage
Fenster: überwiegend Kunststoffrahmen (teilw. erneuert 2017/2018), teils Holzrahmen (alt, aus Baujahr)
Böden: Granitfliesen, Laminat (EG, DG), Rohboden (KG, außer Bad), Fliesen im Bad
Sanitärausstattung: EG neues Bad (2015), DG Bad mit Doppelwaschbecken (ca. 2000), KG Duschbad (einfache Ausstattung, Fliesenspiegel noch ausstehend)
Elektroinstallation entspricht weitgehend dem Baujahr
Sonstiges
Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.
Lage
Sinzheim-Halberstung (Ortsteil), ca. 11.300 Einwohner, Landkreis Rastatt, Bundesland Baden-Württemberg
Das Objekt befindet sich im nordöstlichen Randbereich des Ortsteils Halberstung. Die Umgebung ist geprägt von Wohnbebauung. Die Erschließung erfolgt über eine ruhige Sackgasse mit Anliegerverkehr, Zugang und Zufahrt zur Garage über eine kleine Stichtstraße. Die Nachbarbebauung besteht überwiegend aus Ein-/Zweifamilienhäusern. Beeinträchtigungen durch Industrie- oder Gewerbeeinrichtungen bestehen nicht. Naturschutzgebiete oder Biotope wurden nicht erwähnt.
In fußläufiger oder kurzer Fahrentfernung sind alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs vorhanden (Einkauf, Ärzte, Apotheken). Anschluss an den öffentlichen Verkehr besteht durch die Bahnlinie und S-Bahn-Haltepunkte des KVV. Autobahnanschluss und Regionalflughafen sind schnell erreichbar. Schulen und Kindergärten sind in der Gemeinde und Umgebung vorhanden.
Das Grundstück ist unregelmäßig zugeschnitten, überwiegend eben und mit begrünten Flächen sowie betonierten Zuwegungen und Garagenvorplatz. Die Erschließung ist vollständig vorhanden (Wasser, Strom, Abwasser).
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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