So finanzieren Sie Ihre historische Immobilie

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Denkmalgeschützte Immobilien üben auf viele Eigentümer und Kaufinteressenten eine besondere Anziehungskraft aus. Sie stehen für Individualität, Geschichte und eine Bauweise, die sich deutlich von heutigen Standards unterscheidet. Oft handelt es sich um Gebäude mit einer langen Vergangenheit, sichtbaren Details und einem unverwechselbaren Charakter. Gleichzeitig ist Eigentümern bewusst, dass der Erhalt solcher Immobilien mehr Planung und Sorgfalt erfordert als bei einem herkömmlichen Objekt. Sanierungsmaßnahmen müssen nämlich behutsam umgesetzt werden und orientieren sich an klaren Vorgaben des Denkmalschutzes.

Genau an diesem Punkt gewinnen Förderprogramme und vielfältige Modernisierungsansätze an Bedeutung. Sie schaffen gezielte finanzielle Entlastung und geben Eigentümern die nötige Sicherheit, um Sanierungen realistisch zu planen. Dadurch lassen sich höhere Kosten besser einordnen und Investitionen Schritt für Schritt umsetzen.

Welche Besonderheiten gelten bei der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden läuft vieles anders ab als bei gewöhnlichen Immobilien. Veränderungen an Fassade, Dach oder Innenräumen müssen zuvor mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Dabei geht es häufig um Details wie Materialien, Farben und handwerkliche Ausführung. Diese Abstimmung bildet die Grundlage für jede weitere Planung und auch Förderstellen orientieren sich an den genehmigten Maßnahmen und erwarten, dass Vorgaben konsequent eingehalten werden. Eine frühe Klärung sorgt meist für Ruhe im Ablauf und verhindert unnötige Verzögerungen im weiteren Verlauf.

Welche Fördermöglichkeiten bietet die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW stellt verschiedene Zuschüsse bereit, die teilweise speziell auf denkmalgeschützte Immobilien abgestimmt wurden und unterschiedliche Sanierungsziele abdecken. Eigentümer erhalten dadurch konkrete Unterstützung für geplante Maßnahmen, ohne den historischen Charakter des Gebäudes zu verändern. Ein Energieberater begleitet hierbei zudem die Planung und bestätigt, dass alle Anforderungen eingehalten werden.

Besonders relevant sind folgende beide Fördermöglichkeiten:

  • KfW Programm 261: für energiebezogene Sanierungen, zum Beispiel für Innendämmungen oder die fachgerechte Überarbeitung bestehender Fenster unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben

  • KfW Programm 159: für altersgerechte Umbauten, wenn Maßnahmen wie barrierearme Zugänge oder angepasste Grundrisse mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden

Wie unterstützt das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) unterstützt Eigentümer wiederrum gezielt bei der Erneuerung von Heizsystemen und berücksichtigt dabei ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude. Ziel dieser Förderung ist es, effiziente Technik einzusetzen und gleichzeitig den besonderen Charakter der Immobilie zu bewahren. Aus diesem Grund ist eine Voraussetzung, dass neue Anlagen dezent geplant werden und sich optisch in das bestehende Gebäude einfügen.

Gefördert werden dafür also verschiedene Programme, die sich an die baulichen Gegebenheiten historischer Immobilien anpassen lassen. Dazu zählen:

  • Wärmepumpen, die auf die vorhandene Bausubstanz abgestimmt werden

  • Biomasseheizungen wie Pellet oder Hackschnitzelsysteme

  • kombinierte Heizsysteme, bei denen erneuerbare Energien mit bestehender Technik verbunden werden

BAFA-Zuschüsse lassen sich übrigens häufig mit Krediten der KfW verbinden. Diese Kombination senkt die Gesamtkosten nochmals deutlich und macht die Finanzierung größerer Heizungsmodernisierungen einfacher und besser planbar.

Welche Vorteile bringt ein Modernisierungskredit mit sich?

Bei Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude zeigt sich oft, dass selbst umfangreiche Förderprogramme nicht jede Maßnahme abdecken, denn einzelne Arbeiten können unter Umständen außerhalb der Förderkriterien fallen oder zusätzliche Kosten verursachen, die erst im Verlauf der Umsetzung sichtbar werden.

In solchen Fällen bietet ein Modernisierungskredit eine praktische Ergänzung, da er unabhängig von Fördervorgaben eingesetzt werden kann und kurzfristige Entscheidungen ermöglicht. Ein solcher Kredit eignet sich zum Beispiel für ergänzende Innenarbeiten, weitere technische Anpassungen oder Kostensteigerungen während der Bauphase. Auch zeitliche Aspekte lassen sich damit besser steuern, da keine langen Bewilligungsfristen zu berücksichtigen sind.

Wie läuft der Weg zur Förderung in der Praxis ab?

1.     Sanierung planen: Zunächst wird festgelegt, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Eine frühe Abstimmung mit der Denkmalbehörde hilft dabei, zulässige Arbeiten und wichtige Vorgaben direkt zu klären.

2.     Fachleute hinzuziehen: Architekten, Energieberater oder andere Sachverständige begleiten die Planung und sorgen dafür, dass alle Anforderungen berücksichtigt werden und die Unterlagen vollständig sind.

3.     Pläne ausarbeiten: Auf Grundlage der Abstimmungen entstehen Bau- und Sanierungspläne, die den Umfang der Arbeiten klar beschreiben und den Denkmalschutz berücksichtigen.

4.     Kosten einschätzen: Für die geplanten Maßnahmen werden realistische Kostenschätzungen erstellt. Dazu zählen Baukosten, Planungsleistungen und mögliche Zusatzaufwendungen.

5.     Unterlagen zusammenstellen: Alle erforderlichen Nachweise werden gesammelt, wie beispielsweise Genehmigungen der Denkmalbehörde und Bestätigungen durch Energieberater oder Fachplaner.

6.     Förderungen prüfen: Passende Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden ausgewählt und auf ihre Voraussetzungen geprüft.

7.     Anträge einreichen: Förderanträge werden vor Beginn der Bauarbeiten gestellt, da spätere Einreichungen in der Regel nicht berücksichtigt werden.

8.     Sanierung umsetzen: Nach der Zusage starten nun die Arbeiten gemäß den bewilligten Vorgaben.