Amtsgericht Hechingen
zur digitalen Gerichtstafel (1)Die nächste anstehende Zwangsversteigerung
Einfamilienwohnhaus
Zwangsversteigerung in
72415 Grosselfingen
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg Bank: Baden-Württembergische Bank IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 BIC: SOLADEST600 Verwendungszweck: Kassenzeichen des Verfahrens, Az. K …/… AG Hechingen
Die Angaben zum Verwendungszweck sind der jeweiligen Terminsbestimmung zu entnehmen.
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.