Allgemein

Das Hauptziel der Sanierung kann die Wiederherstellung des Gebäudes durch die Beseitigung von Schäden, eine Erhöhung des Wohnkomforts, eine Nutzungsanpassung oder auch Energieeinsparung (energetisches Sanieren) sein. Eine Sanierung kann erheblich in die Bausubstanz eingreifen. Sie geht über reine Instandhaltung hinaus. Bei Gebäuden, die dem Denkmalschutz unterliegen müssen Sanierungsmaßnahmen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt und von dieser genehmigt werden.

Spezielle Sanierungsformen sind die Kernsanierung (Wiederherstellung der Bausubstanz), die Rekonstruktion (neuerliches Herstellen) und die Translozierung (Abbau an einem Ort und Aufbau an einem anderen Ort).

Gebäudesanierung

Wird ein Gebäude vom Grunde auf erneuert, repariert und verbessert spricht man von einer Gebäudesanierung. Bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg erbaut wurden handelt es sich dann um eine Altbausanierung. Typische Maßnahmen einer Sanierung sind:

Bei der Dachsanierung wird in der Regel nicht nur die Dachhaut erneuert sondern es wird auch Wärmedämmung eingebracht. Im Rahmen einer Dachsanierung kann auch der gesamte Dachstuhl ausgetauscht oder Wohnraum unter dem Dach geschaffen werden. Werden Deckenbalken bei einer Holzbalkendecke erneuert ist dies eine Deckenbalkensanierung. Bei der energetischen Sanierung (thermische Sanierung) werden Maßnahmen zur Dämmung der Außenhülle des Hauses ausgeführt, um den Energiebedarf zu senken. Die Fassadensanierung ist oft Bestandteil einer energetischen Sanierung und umfasst das Instandsetzen der Fassade und deren Dämmung. Ein Austausch der alten Fenster gegen besser isolierte Fenster ist ebenfalls oft ein Bestandteil der Baumaßnahmen zur Senkung des Energiebedarfes. Wird ein Gebäude vor drückendem und nicht drückendem Wasser durch nachträgliche Bauwerksabdichtungen geschützt, nennt man das Kellerhalssanierung. Bei einer Betonsanierung werden Betonbauteile und Sichtbeton, welche schadhaft sind repariert. Unter Umständen muss die Tragfähigkeit wieder voll hergestellt werden. Eine Art der Schadstoffsanierung ist die Asbestsanierung. Bei dieser werden Asbestbaustoffe gegen gesundheitlich unbedenkliche Materialien ausgetauscht.

Stadtsanierung / Stadterneuerung

Seit 1971 können Städte einzelne Sanierungsgebiete förmlich festlegen. Im Baugesetzbuch ist das Sanierungsrecht festgeschrieben. Durch die Festlegung von Sanierungsgebieten sollen städtebauliche Mängel behoben werden. Wurde früher oft radikal weggerissen und dann neu gebaut wird heute auf die Erhaltung der alten Bausubstanz geachtet. Ein Nebeneffekt ist, dass die Kaltmieten in einem solchen Gebiet nach erfolgter Sanierung in der Regel steigen und es zu einer Veränderung der sozialen Struktur in diesem Bereich kommt. Weniger zahlungskräftige Mieter müssen in günstigere Wohngegenden meist am Stadtrand ziehen.