(ip/pp) Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich in einem aktuellen Urteil zur Problematik von Ratenzahlungsvereinbarungen geäußert, die unter dem Druck andernfalls drohender Vollstreckungsmassnahmen stehen. Sie stellten fest, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Zusatz, dass bei Ausbleiben einer Rate die Zwangsvollstreckung ungehindert betrieben werden könne, nach der Insolvenzordnung (InsO) eine inkongruente Deckung darstelle. Die obersten Landesrichter stellten mit ihrem Urteil unmissverständlich klar, dass jegliche Ratenzahlungsvereinbarungen unter Hinweis auf andernfalls drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen das Risiko der Insolvenzanfechtung in sich bergen und insofern generell abzulehnen seien.

OLG Düsseldorf, Az.: 12 K 216/06;